Kathi90 Autor

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 332 Wohnort: Etzenricht
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Verfasst am: 15.01.2008, 23:13 Titel: Fassungslos über eigene Gewalt |
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Mit einem Geständnis der Angeklagten hat am Dienstag vor dem Nürnberger Landgericht der Mordprozess gegen eine 37-Jährige wegen der Tötung ihres vier Monate alten Sohns begonnen. Sie sei sich bewusst, ihrem Kind die tödlichen Verletzungen zugefügt zu haben, sagte sie aus. Genau erinnern könne sie sich an die Tat aber nicht mehr. «Ich bin fassungslos, zu welcher Gewalt ich damals fähig war», betonte die Angeklagte.
Aktuelle Nachrichten - veröffentlicht durch ad-hoc-news.de: Nürnberg (ddp). Mit einem Geständnis der Angeklagten hat am Dienstag vor dem Nürnberger Landgericht der Mordprozess gegen eine 37-Jährige wegen der Tötung ihres vier Monate alten Sohns begonnen. Sie sei sich bewusst, ihrem Kind die tödlichen Verletzungen zugefügt zu haben, sagte sie aus.
Genau erinnern könne sie sich an die Tat aber nicht mehr. «Ich bin fassungslos, zu welcher Gewalt ich damals fähig war», betonte die Angeklagte.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihren Sohn im Juli 2006 mit dem Kopf mindestens elfmal gegen die Steintreppen in ihrem Haus in Nürnberg geschleudert zu haben, im Wohnzimmer auf das Parkett geworfen und auch mit dem Fuß getreten zu haben. Der Säugling starb noch in der Wohnung. »Sie haben den sicheren Tod des Kindes geplant«, warf ihr Oberstaatsanwalt Walter Knorr vor.
Knorr und der Vorsitzende Richter Peter Wörner äußerten starke Zweifel an der Version der Angeklagten, das Kind sei ihr beim Hinabsteigen der Treppe infolge eines Schwindelanfalls aus dem Arm geglitten. Dann will sie es aus Angst vor schwerster Behinderung und Wachkoma getötet haben. »Das erweckt bei mir eher den Eindruck eines kleinen Kindes, das Wut auf seine Puppe hat und sie deshalb heftig irgendwohin knallt«, sagte Knorr.
Der Sohn war ein Wunschkind, doch schon am Ende der Schwangerschaft begannen nach Aussage der Angeklagten die Probleme: Sie habe eine Schwangerschaftsvergiftung mit Bluthochdruck bekommen. Der Säugling musste per Kaiserschnitt geholt werden. Die Probleme blieben nach der Entbindung und wurden von Tag zu Tag schlimmer. «Ich hätte eigentlich glücklich sein müssen, habe das aber nicht empfunden», berichtete sie. Von ihren Beschwerden wie Schlaflosigkeit und Übelkeit habe sie niemandem erzählt. «Ich wollte es alleine schaffen», sagte die unsicher wirkende Angeklagte.
Am Tag der Tat habe sie mit dem Baby in den Garten gehen wollen, um ihm das Fläschchen zu geben. Schon den ganzen Tag über habe sie sich elend gefühlt, sei dann aber doch mit dem Kind die Treppe im Haus ihrer Eltern hinuntergegangen. «Im Treppenhaus ist mir dann schwindlig geworden und der Kleine ist mir aus dem Arm gefallen», sagte die Sekretärin unter Tränen aus. Das Kind habe überhaupt nicht geschrien, aber «es hat gekracht, wie wenn man mit einem Hammer draufhaut». Sie habe den Eindruck gehabt, dass der Kopf deformiert gewesen sei.
Dann habe sie das Kind «mit Wucht» erneut die Treppe hinunter geworfen. Was dann passierte, kann sie trotz mehrerer Nachfragen des Gerichts angeblich nicht mehr sagen: «Ich bin erst wieder richtig zu mir gekommen, als ich ihn im Wohnzimmer auf das Sofa gelegt habe.» Daraufhin habe sie den Notarzt gerufen, der trotz Wiederbelebungsversuchen nur noch den Tod des Babys feststellen konnte.
Nach der Tat hatte die Frau den Tod des Babys zunächst als Unfall dargestellt. Sie gestand erst, als die Polizei sie mit dem Obduktionsergebnis konfrontierte. Die Untersuchung hatte Brüche am Schädel, Hautabschürfungen am Kopf und Blutergüsse am ganzen Körper ergeben. Zudem wurde am Schädel ein Fußabdruck gefunden. Das Kind sei nicht schlagartig tot gewesen, sondern erst nach einigen Minuten, sagte eine Rechtsmedizinerin.
Der Oberstaatsanwalt geht davon aus, dass schon der erste Sturz anders ablief, als es die Angeklagte schilderte. «Sie war vielleicht nicht so konzentriert, sie ist gestolpert, und das Baby ist ihr heruntergefallen», sagte er am Rande des Prozesses. Verteidiger Alexander Seifert ist überzeugt, dass für seine Mandantin mildernde Umstände gelten müssen: «Ich gehe davon aus, dass sie im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat.»
Für den Ehemann der Frau ist klar, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt hat: «Für mich ist sie keine Verbrecherin, sondern eine wunderbare, liebevolle Frau.» Man werde die schwere Situation gemeinsam durchstehen.
Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt, ein Urteil ist für den 22. Januar geplant.
Quelle
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Bei solchen Nachrichten, da könnt ich nur noch heulen... |
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